Pillar Energieberatung

BAFA-Energieberatung in Schleswig-Holstein: Förderprogramme, Ablauf, Voraussetzungen — Stand 2026

Eine BAFA-Energieberatung ist die staatlich geförderte fachliche Beratung zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden (BEW) und Nichtwohngebäuden (BEN). Sie wird in Deutschland durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geregelt und nur von zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE) durchgeführt. In Schleswig-Holstein verfügt RT Architektur in Lübeck über BAFA-zugelassene EEE und führt Energieberatungen für private Bauherren, Bauträger, Praxisbesitzer und Mittelstand durch — vom individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP, bis zu 1.300 € Bundesförderung) über die KfW-Effizienzhausplanung (EH 40, EH 55, EH 70) bis zur Förderantrags-Begleitung der BEG.

1. Was ist eine BAFA-Energieberatung?

Die BAFA-Energieberatung ist der Pflichtschritt für förderfähige Sanierungsmaßnahmen in Deutschland. Sie analysiert den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes, identifiziert Schwachstellen in Hülle, Heizung, Lüftung und Warmwasser und liefert einen technisch fundierten Maßnahmenkatalog inklusive Förder-Berechnung.

Die Beratung erfolgt nach den Richtlinien des § 10 GEG (Gebäudeenergiegesetz) und nach den BAFA-Vorgaben für Energieeffizienz-Experten. Nur in der BAFA-Liste eingetragene EEE dürfen den iSFP erstellen und die Förderfähigkeit der Maßnahmen bestätigen.

In Schleswig-Holstein arbeiten EEE-zugelassene Büros wie RT Architektur Lübeck eng mit den lokalen Verbraucherzentralen, der Landeshauptstadt Kiel und der Hansestadt Lübeck zusammen.

2. Was ist ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)?

Der iSFP ist das Kernprodukt der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (BEW). Er beschreibt in mehreren Schritten, wie ein Gebäude über einen Zeitraum von 15–20 Jahren energetisch saniert werden kann. Der iSFP enthält:

  • Vor-Ort-Aufnahme des Gebäudes (gerne mit digitalem 3D-Laserscan)
  • Bewertung der thermischen Hülle (Dach, Außenwände, Kellerdecke, Fenster)
  • Bewertung der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasser)
  • Maßnahmenkatalog in priorisierter Reihenfolge
  • CO₂- und Energieeinsparungs-Berechnung
  • Förder-Berechnung (BEG-EM, BEG-WG, KfW, regionale Förderprogramme)

Förderung des iSFP: Die BAFA fördert die Erstellung mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.300 € pro Wohngebäude bis zwei Wohneinheiten und maximal 1.700 € pro Mehrfamilienhaus (3+ Wohneinheiten). Die Förderung wird direkt mit der Beratung verrechnet — der Bauherr zahlt nur den Eigenanteil.

iSFP-Bonus: Wer Sanierungsmaßnahmen aus dem iSFP umsetzt, erhält zusätzlich +5 Prozentpunkte Bonus auf die BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG-EM).

3. BEG-Förderung 2026: BEW, BEN, EM im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm für die energetische Gebäudesanierung in Deutschland. Sie besteht aus drei Säulen:

3.1 BEG-EM (Einzelmaßnahmen)

Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen, abgewickelt über das BAFA:

  • Wärmedämmung (Dach, Außenwände, Kellerdecke)
  • Fenstertausch und Außentürtausch
  • Heizungsoptimierung (Heizungspumpe, hydraulischer Abgleich)
  • Einbau erneuerbarer Heizsysteme (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

Förderhöhe 2026: 15 % der förderfähigen Kosten + bis zu 5 % iSFP-Bonus + bis zu 20 % Heizungstausch-Bonus (bei Austausch fossiler Heizung).

3.2 BEG-WG (Wohngebäude)

Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus, abgewickelt über die KfW:

  • Förderkredit mit Tilgungszuschuss
  • EH 40 Tilgungszuschuss bis 25 %
  • EH 55 Tilgungszuschuss bis 20 %
  • EH 70 Tilgungszuschuss bis 15 %

3.3 BEG-NWG (Nichtwohngebäude)

Förderung für Praxen, Gewerbebauten, Industrie- und öffentliche Gebäude. Antragsverfahren über BAFA oder KfW je nach Maßnahmen-Art.

4. KfW-Effizienzhaus-Klassen — EH 40, EH 55, EH 70

Die Effizienzhaus-Klassen beschreiben den Energiestandard eines Gebäudes relativ zum Referenz-Standard nach GEG. Ein EH 40 verbraucht nur 40 % der Energie eines GEG-Referenzhauses, ein EH 55 verbraucht 55 %, ein EH 70 verbraucht 70 %.

KlasseAnforderungFörderung
EH 40Höchste EffizienzTilgungszuschuss bis 25 % + QNG-Bonus
EH 55Hohe EffizienzTilgungszuschuss bis 20 % + Möglichkeit QNG-Bonus
EH 70Standard-EffizienzTilgungszuschuss bis 15 %

QNG-Bonus (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude): Wenn das Gebäude die QNG-Anforderungen erfüllt (Lebenszyklus-Bewertung, Schadstoff-Vermeidung, Barrierefreiheit etc.), erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte. RT Architektur ist als QNG-Auditor anerkannt (siehe Nachhaltigkeit).

5. Wer darf in Schleswig-Holstein BAFA-Energieberatungen anbieten?

Nur Personen oder Büros, die in der BAFA-Liste der Energieeffizienz-Experten eingetragen sind. Die Listung erfordert:

  • Architektur-, Ingenieur- oder Bauingenieur-Studium ODER vergleichbare Qualifikation
  • Mehrjährige Berufserfahrung im energetischen Sanieren
  • Erfolgreiche BAFA-Zulassungsprüfung
  • Regelmäßige Fortbildungen

In Schleswig-Holstein gibt es eine begrenzte Zahl BAFA-zugelassener Büros, die zusätzlich noch DGNB-Auditoren und BNB-Berater stellen. RT Architektur Lübeck ist eines davon — mit BAFA-EEE-Zulassung für BEW und BEN, plus DGNB-Auditor, DGNB-Consultant, DGNB-ESG-Manager und BNB-Berater des Bundes.

6. Ablauf einer BAFA-Energieberatung bei RT Architektur — Schritt für Schritt

Schritt 1: Erstgespräch (kostenfrei)

Telefonisch oder persönlich in Lübeck (Geniner Str. 66). Klärung der Ausgangssituation, der Förderoptionen, des zeitlichen Rahmens. Kontakt: +49 451 61118481.

Schritt 2: Vor-Ort-Begehung (~2 Stunden)

Aufnahme des Gebäudezustands inklusive Bauteil-Bestandsanalyse, Heizungstechnik-Inspektion, Lüftungs-Analyse, Thermografie-Aufnahme bei Bedarf.

Schritt 3: iSFP-Erstellung (~3–4 Wochen)

Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans nach BAFA-Vorgaben. Schritt-für-Schritt-Empfehlungen, Energieeinsparung, Förderhöhe.

Schritt 4: Förderanträge BAFA + KfW

Vorbereitung und Einreichung der Förderanträge. Berücksichtigung iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte), Heizungstausch-Bonus, regionaler Programme.

Schritt 5: Maßnahmen-Umsetzung

Baubegleitung, Vergabe an Handwerker und energetische Fachbauleitung. Sicherstellung der Förderfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme. Bei Bedarf vollständiges Projektmanagement HOAI LPH 5–9.

Schritt 6: Verwendungsnachweis und Auszahlung

Abschlussnachweis bei BAFA und KfW zur finalen Auszahlung der Fördermittel. RT Architektur übernimmt die Dokumentation.

7. Was kostet eine BAFA-Energieberatung in Lübeck?

Die Honorarberechnung erfolgt nach HOAI und ist abhängig von Gebäudegröße und Maßnahmen-Komplexität. Beispielrechnung für ein freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 1980, 150 m² Wohnfläche:

PositionKostenFörderung
iSFP-Erstellung (BAFA-gefördert)1.500 €-1.200 € (80 %)
Sanierungs-Begleitung (Maßnahmen-Umsetzung)nach HOAIiSFP-Bonus auf alle Maßnahmen
Netto-Eigenanteil iSFP300 €

Für Nichtwohngebäude (BEN) und Mehrfamilienhäuser gelten andere Förderhöhen und Honorar-Strukturen. Telefonische Erstberatung kostenfrei: +49 451 61118481.

8. Häufige Fragen von Lübecker Bauherren

Bekomme ich auch dann eine iSFP-Förderung, wenn ich vermiete?

Ja. Die iSFP-Förderung ist unabhängig vom Eigentumsstatus. Vermieter, Bauherren-Gemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Privatpersonen sind antragsberechtigt.

Wie verhält sich die BAFA-Energieberatung zu denkmalgeschützten Gebäuden in der Lübecker Altstadt?

Bauen unter Denkmalschutz im UNESCO-Welterbe Lübecker Altstadt erfordert eine Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden und der UNESCO-Welterbe-Koordination. Spezifische Förderprogramme wie KfW-Förderprogramme für Denkmale ermöglichen energetische Sanierungen, ohne den Bestand zu gefährden. RT Architektur Lübeck hat hierin Erfahrung.

Welche Fristen gelten 2026 für BAFA-/BEG-Anträge?

Aktuell vor Maßnahmenbeginn den Antrag stellen. Der iSFP muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erstellt sein, damit der iSFP-Bonus auf BEG-EM-Maßnahmen angerechnet werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen BAFA-Energieberatung und BEG-Förderung?

Die BAFA-Energieberatung mit iSFP ist die fachliche Beratung. Die BEG-Förderung sind die finanziellen Zuschüsse für die danach umgesetzten Sanierungsmaßnahmen. Beide werden vom Bund gefördert, BAFA und KfW sind die jeweiligen Förderträger.

Kann RT Architektur auch nur die Beratung machen — ohne Bauleitung?

Ja. Sie können die iSFP-Erstellung als Einzelleistung beauftragen. Die spätere Bauleitung können Sie auch selbst übernehmen oder anderen Anbietern überlassen. Eine integrierte Vollbetreuung HOAI LPH 1–9 ist jedoch besonders effizient.

Weiterführende Quellen

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Telefonische Erstberatung kostenfrei unter +49 451 61118481 oder per E-Mail an info@rtarchitektur.com. Sie erreichen uns in der Geniner Str. 66, 23560 Lübeck.