RT ARCHITEKTUR
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23560 Lübeck
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BAFA-Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan und Förderantrag — aus einem Architekturbüro in Lübeck, das als Energieeffizienz-Experte gelistet ist. Für Altbau, Mehrfamilienhaus und Nichtwohngebäude in Lübeck, Travemünde und dem Umland.
Fördermittel für Sanierung und Heizung gibt es nur über einen gelisteten Energieeffizienz-Experten. Ohne diese Unterschrift zahlt der Antrag nicht aus.
Der Fahrplan, der festlegt, was Sie in welcher Reihenfolge anfassen — und was das kostet.
Antrag, Nachweise und Verwendungsnachweis. Fristen laufen, bevor die Handwerker kommen.
Für Neubau und Sanierung zum KfW-Effizienzhaus — inklusive Baubegleitung.
Ein Sanierungsfahrplan von der Stange hilft hier wenig. Der Lübecker Gebäudebestand stellt Fragen, die ein Energieberater vor Ort beantworten können muss.
Die Altstadt ist UNESCO-Welterbe. Außendämmung, veränderte Fensterformate und sichtbare Solarflächen sind dort regelmäßig nicht genehmigungsfähig — die Förderung muss deshalb über Innendämmung, Dach und Haustechnik geholt werden. Das will vor dem Antrag geklärt sein, nicht danach.
Zwischen St. Jürgen, St. Lorenz und Travemünde steht viel Bestand aus den 50er- bis 70er-Jahren: ungedämmte Außenwände, alte Fenster, Heizungen am Lebensende. Hier bringt die richtige Reihenfolge mehr als die teuerste Einzelmaßnahme.
Schlagregen und salzhaltige Luft an der Ostsee verändern den Aufbau von Dämmung und Fassade. Was im Binnenland funktioniert, hält an der Trave nicht zwangsläufig genauso lange.
Vom ersten Telefonat bis zur Auszahlung. Das 30-minütige Telefongespräch ist kostenfrei; das Vor-Ort-Erstgespräch kostet 150 € und wird bei Auftrag verrechnet.
Telefonat zur Ausgangslage und zu den Förderoptionen. Danach Vor-Ort-Termin: Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Verbrauchsdaten.
iSFP nach BAFA-Vorgaben, dann die Förderanträge bei BAFA und KfW — fristgerecht vor Maßnahmenbeginn, inklusive iSFP-Bonus.
Energetische Fachbauleitung während der Arbeiten, am Ende der Verwendungsnachweis für die Auszahlung.
Förderprogramme, Fristen, Effizienzhaus-Klassen und was die BEG-Reform vom Juli 2026 geändert hat — die fachliche Übersicht liegt auf unserer Seite zur Energieberatung. Dort steht auch, welche Nachweise wann fällig sind.
Zur Energieberatung →
Kostenfrei und telefonisch. Danach wissen Sie, welche Förderung für Ihr Gebäude in Frage kommt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten.
Mo–Fr 8–18 Uhr · RT Architektur, Geniner Str. 66, 23560 Lübeck
Was Bauherren in Lübeck uns am häufigsten fragen.
Die BAFA-Vor-Ort-Beratung inklusive individuellem Sanierungsfahrplan wird mit 50 % der Beratungskosten gefördert — maximal 650 € für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten und maximal 850 € ab drei Wohneinheiten. Ihren Eigenanteil nennen wir Ihnen vorab verbindlich. Das 30-minütige Telefon-Erstgespräch ist kostenfrei, das Vor-Ort-Erstgespräch kostet 150 € und wird bei Auftrag verrechnet.
Für die Förderung von Einzelmaßnahmen und für KfW-Effizienzhaus-Stufen ja: Antrag und Nachweise müssen von einem in der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes geführten Fachbetrieb kommen. Unser Büro ist dort für Wohn- und Nichtwohngebäude gelistet.
Seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gelten 30 % Grundförderung, dazu bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein gestaffelter Einkommensbonus von bis zu 40 %. Gedeckelt ist die Summe auf 70 % der förderfähigen Kosten. Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen ist entfallen.
Ja, aber auf anderen Wegen. Außendämmung, veränderte Fensterformate und sichtbare Solarflächen sind dort regelmäßig nicht genehmigungsfähig. Gefördert werden können stattdessen Innendämmung, Dach- und Kellerdeckendämmung, Haustechnik und Heizung. Die Abstimmung mit der Denkmalpflege gehört für uns vor den Förderantrag.
Lübeck mit allen Stadtteilen, Travemünde, Bad Schwartau, Stockelsdorf, Ratzeburg und das Umland in Ostholstein und Herzogtum Lauenburg. Projekte in Hamburg und Kiel betreuen wir ebenfalls.
Ja. Unser Büro ist für Wohn- und Nichtwohngebäude gelistet. Für Praxen, Büro- und Gewerbegebäude kommt die Zonierung nach DIN V 18599 dazu; bei Mehrfamilienhäusern liegt die iSFP-Förderung ab drei Wohneinheiten bei maximal 850 €.